Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zur MwSt-Rückforderung

Wer kann eine Mehrwertsteuer-Rückforderung beantragen?
Unternehmen und Privatpersonen, die im EU-Ausland oder in ausgewählten Drittstaaten Waren und Dienstleistungen erworben haben und zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können eine Rückerstattung über Nordiva einreichen.
Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Sie benötigen Originalrechnungen, einen Nachweis des grenzüberschreitenden Erwerbs sowie gegebenenfalls eine Mindestbon-Summe. Unser Team prüft Ihre Unterlagen vor Einreichung.
Wie lange dauert die Rückerstattung?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Land und Behörde. In der Regel erhalten Sie innerhalb von acht bis sechzehn Wochen eine Rückmeldung über den Bearbeitungsstand.
Welche Länder deckt Nordiva ab?
Wir unterstützen die Rückforderung in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und der Schweiz. Eine vollständige Liste finden Sie auf unserer Website.
Welche Gebühren fallen an?
Unsere transparente Gebührenstruktur basiert auf einem prozentualen Anteil der erstattungsfähigen Umsatzsteuer. Detaillierte Informationen erhalten Sie in Ihrer persönlichen Beratung.
Wie läuft der Prozess ab?
Schritt 1: Registrierung und Dokumentenupload. Schritt 2: Prüfung durch unser Team. Schritt 3: Einreichung bei den Finanzbehörden. Schritt 4: Auszahlung der erstatteten Beträge auf Ihr Konto.
Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?
Unser Kundenservice steht Ihnen werktags per E-Mail unter kontakt@nordivals.com oder telefonisch unter +41769242178 zur Verfügung.